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DIN EN 14394:2008 Edition

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Heizkessel – Heizkessel mit Gebläsebrennern – Nennwärmeleistung kleiner oder gleich 10 MW und einer maximalen Betriebstemperatur von 110 °C

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DIN 2008-12 134
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für den Aufbau, die Fertigung, die sichere Bedienung und den rationellen Energieverbrauch für Standardheiz- und Niedertemperaturkessel (wobei "Heizkessel" im Sinne von "Heizkessel-Körper" verstanden wird) aus Stahl und Gusseisen fest, die mit separat erhältlichen Gebläsebrennern nach den entsprechenden Normen für Brenner (für automatische Brenner mit Gebläse für gasförmige Brennstoffe siehe EN 676 und für Ölzerstäubungsbrenner siehe EN 267) bis zu einer Nennwärme-Leistung von 10 MW ausgestattet sind. Sie sind nach den Anweisungen des Kesselherstellers entweder mit Unterdruck (Naturzugkessel) oder mit Überdruck (Überdruckkessel) im Brennraum zu betreiben. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für Heizkessel mit normalen Betriebstemperaturen zwischen 100 °C und 110 °C fest und weist eine "duale Struktur" auf: für Heizkessel, bei denen die Abschalt-Temperatur des Sicherheitstemperaturbegrenzers 110 °C nicht überschreitet, fordert die Druckgeräte-Richtlinie (PED) "gute Ingenieurpraxis"; für Heizkessel, bei denen die Abschalt-Temperatur des Sicherheitstemperaturbegrenzers mehr als 110 °C beträgt, legt diese Europäische Norm die Anforderungen nach der PED fest, wie in Anhang ZB angegeben. Heizkessel nach dieser Europäische Norm sind bestimmt für die Beheizung von zentralen Heizungsanlagen, deren Wärmeträger Wasser mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 110 °C und einer Absicherungstemperatur von 120 °C ist. Der hydrostatische Betriebsüberdruck beträgt maximal 10 bar. Diese Norm gilt nicht für Gasspezialheizkessel mit atmosphärischen Brennern, Heizkessel für feste Brennstoffe, öl- bzw. gasbefeuerte Brennwertkessel, Heizkessel mit Ölverdampfungsbrennern. Für diese Kessel sind andere und teilweise zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Für gasbefeuerte Zentralheizkessel mit Gebläsebrennern und einer Nennwärmeleistung kleiner gleich 1000 kW, siehe EN 303-7. Für Großwasserraumkessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 10 MW und einer Absicherungstemperatur von über 120 °C, siehe Normenreihe EN 12953. Mit der eingearbeiteten Änderung A1 wurden die Anforderungen aus der Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte berücksichtigt. Der Zusammenhang zwischen dieser Norm und der Druckgeräte-Richtlinie wird im Anhang ZB dargestellt. Des Weiteren wurden einige Druckfehler korrigiert.*Inhaltsverzeichnis

DIN EN 14394
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