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DIN EN 15213-5:2013 Edition

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Intelligente Transportsysteme – Systeme für das Wiederfinden gestohlener Fahrzeuge – Teil 5: Schnittstelle für die Mitteilungsübermittlung

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DIN 2013-08 27
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Diese Norm legt Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Strafverfolgungsbehörde (LEA) und den ATSVR-Systembetriebszentren (SOC) fest sowie die Vorgehensweisen, die beide nach Alarmsignalen von ATSVR-Systemen zu befolgen haben. Für eine optimale Kommunikation enthält diese Technische Spezifikation außerdem Vorschläge und ein Format für den elektronischen Informationsaustausch. ATSVR sind elektronische Systeme, die es einem Kommunikationszentrum oder einer autorisierten Einrichtung, zum Beispiel einer LEA, ermöglichen, den Aufenthaltsort und den Diebstahlstatus eines Fahrzeugs zu beobachten. Es können auch weitere Informationen verfügbar sein, darunter Geschwindigkeit und Richtung des Fahrzeugs. Diese Systeme können durch ein Signal von einem Diebstahlschutzgerät oder nach Empfang eines Signals von einem autorisierten SOC nach Bestätigung des Diebstahls automatisch aktiviert werden. Bei den Systemen kann es sich um Nahbereichs oder Weitbereichssysteme handeln, die unterschiedliche Techniken einsetzen können. Sie können das Fahrzeug anhand von fahrzeugseitig vorliegenden Daten oder durch Bezugnahme auf Daten, die außerhalb des Fahrzeugs vorgehalten werden, identifizieren. Dennoch sollten die Daten und die Kommunikationsgeschwindigkeit den Anforderungen der vorliegenden Dokumentenreihe entsprechen. Die Zuverlässigkeit der Systeme sowie gute, beständige Vorgehensweisen sind außerordentlich wichtig. Systembetreibern und -nutzern muss bewusst sein, dass das Ausmaß und die zeitliche Festlegung jeder Reaktion letztendlich in der Verantwortung der LEA liegen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug sich nach den Angaben eines ATSVR-Systems aktuell befindet. Es versteht sich, dass bei diesen Systemen auf internationaler Ebene eine einheitliche Vorgehensweise angewendet werden sollte, wenn sich ein gestohlenes Fahrzeug in einem anderen Land als dem aufhält, in dem sich das anrufende SOC befindet.*Inhaltsverzeichnis

DIN EN 15213-5
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